" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Meisterschwanden (Zahlungsbefehl vom 27. Juli 2021) für den Betrag von CHF 125'000.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 1'000.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 1'000.00 direkt zu ersetzen hat. -3- 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen."