1. 1.1. Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Meisterschwanden vom 27. Juli 2021 betrieb die Klägerin den Beklagten in der Betreibung Nr. … für den Betrag von Fr. 125'000.00 sowie für die Betreibungskosten von Fr. 203.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde angegeben: "Honorierung zG der B. in Höhe von CHF 312'500.00 mit Valuta 03.05.2021 aufgrund unserer Bürgschaftsverpflichtung gegenüber der C. --> Solidarische Rückbürgschaft von B. bis zum Höchsthaftungsbetrag von CHF 125'000.00, datiert vom 07.06.2017". 1.2. Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 18. August 2021 zugestellt. Gleichentags erhob der Beklagte Rechtsvorschlag.