3.2. Die Vorinstanz hat die bundesgerichtliche (praxisändernde) Rechtsprechung in BGE 143 III 233 zur Frage der Verminderung des Einkommens in Schädigungsabsicht und der Zulässigkeit, ein hypothetisches Einkommen selbst bei Irreversibilität der Einkommensreduktion anzurechnen, zutreffend wiedergegeben. Zwar äussert sich das Bundesgericht in diesem Entscheid nicht explizit zu einer Vermögensverminderung. Da allerdings Unterhalt nicht in jedem Fall nur aus dem laufenden Einkommen, sondern ausnahmsweise auch aus der Vermögenssubstanz zu leisten ist (vgl. Erw. 3.4 unten), kann nicht angezweifelt werden, dass die bundesgerichtli- -6-