1.2. Mit Eheschutzentscheid vom 17. Juli 2017 (SF.2016.32) regelte das Gerichtspräsidium Laufenburg das Getrenntleben der Parteien. 1.3. Am 26. Oktober 2018 machte der Kläger beim Bezirksgericht Laufenburg das Ehescheidungsverfahren anhängig (OF.2018.72). 2. 2.1. Mit Präliminiarentscheid vom 13. Januar 2020 reduzierte das Gerichtspräsidium Laufenburg (SF.2019.25) die vom Kläger zu bezahlenden Alimente. 2.2. In teilweiser Gutheissung der von der Beklagten dagegen erhobenen Berufung setzte das Obergericht, 5. Zivilkammer, mit Entscheid vom 24. August 2020 die vom Kläger zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge (soweit vorliegend von Relevanz) wie folgt fest: