Nachdem innert fünf Tagen seit Ablauf der Abholfrist keine Belege eingereicht wurden, welche eine Übergabe der Sendung mit der Berufung an die Post vor dem 8. November 2021 bescheinigen, ist von einem Versand der Berufung am 8. November 2021 auszugehen. Die Berufung wurde somit nicht fristgerecht eingereicht. Folglich ist auf die Berufung nicht einzutreten.