Der Sendungsverlauf, welcher zu dieser Sendungsnummer auf der Website der Schweizerischen Post abgerufen werden kann, gibt als erstes Datum die Sortierung der Sendung für die Zustellung im Briefzentrum Härkingen am 8. November 2021 um 22.43 Uhr an. Mit Verfügung vom 1. Februar 2022 setzte der Instruktionsrichter des Obergerichts der Beklagten daher eine Frist von fünf Tagen an zur Einreichung von Belegen, dass sie die Sendung mit der Berufung fristgerecht der Schweizerischen Post übergeben hat.