3.2.2.4. Der Beklagte beantragt im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums auch eine Kommunikations- und Versicherungspauschale in der Höhe von Fr. 150.00 (Berufung S. 17). Die Klägerin hat sich dazu nicht explizit vernehmen lassen. Eine solche kann im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums bei beiden Parteien berücksichtigt werden. Angemessen erscheint ein Betrag von Fr. 100.00. - 25 -