3.2.2. 3.2.2.1. Die Vorinstanz berücksichtigte die vom Beklagten geltend gemachten Kosten von Fr. 120.00 für einen zusätzlichen Parkplatz nicht in seinem Existenzminimum. Sie führte dazu aus (angefochtener Entscheid Erw. 8.3.2.2., S. 22), der Parkplatz der Liegenschaft sei für das Auto des Beklagten zwar unbestritten zu niedrig, es sei aber möglich und zumutbar, das Auto auf dem Quartierweg bzw. vor der Liegenschaft zu parkieren. Der - 24 -