Weiterbildungen absolviert – ergebe sich gemäss dem Salarium ein Medianlohn (brutto) von Fr. 5'300.00 bei einem Vollpensum, was bei einem zumutbaren Beschäftigungsgrad von 70% einen monatlichen Brutto- Medianlohn von Fr. 3'710.00 ergebe. Somit sei erstellt, dass die Klägerin in einem 70%-Pensum, nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, einen tieferen Lohn als momentan in einem 50%-Pensum erzielen würde. Von der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens sei daher abzusehen.