Ausbildung absolviert und arbeite seit mehr als zehn Jahren in einem 50%- Pensum als Sachbearbeiterin in der Stundenplanbetreuung bei der E.. Bei dieser Tätigkeit verdiene sie monatlich rund Fr. 3'605.60, was gemäss dem statistischen Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik (Salarium) einer überdurchschnittlichen Entlöhnung entspreche. Die Klägerin habe an der Hauptverhandlung vom 4. August 2021 glaubhaft und nachvollziehbar darlegen können, dass die Ausdehnung des Arbeitspensums bei der E. nicht möglich sei, da Stellenprozente jeweils bewilligt werden müssten und soeben gerade eine Anstellung stattgefunden habe, wobei sie sich für diese Stelle mangels Studium nicht habe bewerben können.