Die Nachricht des Klassenlehrers datiere aus der Zeit, als C. erfahren habe, dass er aufgrund des Entscheids des Obergerichts betreffend aufschiebende Wirkung nach den Sportferien 2022 nun doch nicht nach Q. in die Schule gehen würde. Die Kinder hätten sich auf den Schulwechsel bereits eingestellt und stünden diesem positiv gegenüber. Die Verfügung betreffend aufschiebende Wirkung wurde zwar erst nach der WhatsApp-Nachricht vom 6. Dezember 2021 erlassen (am 13. Dezember 2021). Es ist aber gestützt auf die Beurteilungen des Lehrers von C. und der Abteilung Schulsozialarbeit der Schule R. glaubhaft, dass - 18 -