Der Lehrer erwiderte darauf, C. sei ein normales, sehr reflektiertes Kind, der SPD werde ihm nicht helfen können, sondern Gewissheit über seine Zukunft. Die Klägerin führte zur WhatsApp-Nachricht vom 6. Dezember 2021 aus (Eingabe vom 19. Januar 2022, S. 4), aufgrund der Spannungen zwischen den Parteien gehe es C. in letzter Zeit wieder schlechter und er sei deshalb auch in der Schule anstrengender. Die Nachricht des Klassenlehrers datiere aus der Zeit, als C. erfahren habe, dass er aufgrund des Entscheids des Obergerichts betreffend aufschiebende Wirkung nach den Sportferien 2022 nun doch nicht nach Q. in die Schule gehen würde.