In einer WhatsApp-Nachricht vom 6. Dezember 2021 (Beilage 3 zur Eingabe des Beklagten vom 6. Januar 2022) erkundigte sich der aktuelle Lehrer von C., Herr H., sodann beim Beklagten, ob es Neuigkeiten gebe betreffend den zukünftigen Schulort. Zudem wies der Lehrer darauf hin, dass das Verhalten von C. "wieder etwas schlimmer" geworden sei, er sei "etwas durch den Wind". In einer weiteren vom Beklagten mit Eingabe vom 7. Februar 2022 eingereichten WhatsApp-Nachricht des Lehrers von C. an beide Parteien hielt dieser fest, dass das Kind momentan in einer schlechten Verfassung sei, Kinder ärgere und ihnen zum Teil "üble Sachen", z.B., "schade bist du nicht an Corona gestorben", sage. Es habe