Her zwischen den beiden Wohnorten sei von beiden Kindern als stressig wahrgenommen worden und die Situation sei nicht immer einfach gewesen. Mittlerweile fühlten sich die Kinder aber in beiden "Zuhause" wohl. Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass sich die Kinder klare Strukturen betreffend Zuhause und Schulort wünschten. In einer WhatsApp-Nachricht vom 6. Dezember 2021 (Beilage 3 zur Eingabe des Beklagten vom 6. Januar 2022) erkundigte sich der aktuelle Lehrer von C., Herr H., sodann beim Beklagten, ob es Neuigkeiten gebe betreffend den zukünftigen Schulort.