'3. 3.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der beiden Kinder C. und D. ab Mai 2021 monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zzgl. 60% der Kinderzulagen zu bezahlen: C.: - CHF 705.00 D.: - CHF 637.00 -9- 4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab Mai 2021 monatlich im Voraus CHF 404.00 zu bezahlen.'