In Jahren mit gerader Jahreszahl betreut habe die Mutter die Kinder von Gründonnerstag, 18.00 Uhr bis Ostermontag, 19.30 Uhr und von Freitag vor Pfingsten, 18.00 Uhr bis Pfingstmontag, 19.30 Uhr, der Vater von Heiligabend 24. Dezember, 18.00 Uhr bis Berchtoldstag, 19.30 Uhr zu betreuen. In Jahren mit ungerader Jahreszahl habe die Betreuung umgekehrt zu erfolgen.