Die gemeinsamen Kinder werden von Montagmorgen bis Mittwochmorgen sowie von Freitagmorgen bis Freitagabend von der Gesuchstellerin betreut und von Mittwochmorgen bis Freitagmorgen vom Gesuchgegner. Die Betreuung an den Wochenenden, d.h. Freitagabend bis Montagmorgen Schulbeginn wird abgewechselt. -6-