Über den Zeitpunkt und die Aufteilung der Ferien sprechen sich die Eltern rechtzeitig, spätestens drei Monate im Voraus ab. Grundsätzlich werden die Ferien unter den Parteien hälftig aufgeteilt. Können Sie sich nicht einigen, so -5- kommt dem Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu, in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Mutter. 4. Der Gesuchsgegner habe der Gesuchstellerin einen monatlichen Kinderunterhaltsbeitrag für C., geb. tt.mm. 2011 von CHF 50.00 zuzüglich allfälliger Kindesund Ausbildungszulagen bis zum Eintritt in die Volljährigkeit zu leisten.