Betreuung durch die Gesuchstellerin: Montagmorgen bis Dienstagmittag Freitagmorgen bis Freitagabend Betreuung durch den Gesuchsgegner: Dienstagmittag bis Freitagmorgen Die Betreuung an den Wochenenden, d.h. Freitagabend bis Montagmorgen Schuldbeginn wird abgewechselt. In Jahren mit gerader Jahreszahl betreut die Gesuchstellerin die Kinder von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis Ostermontag, 19:30 Uhr, und von Freitag vor Pfingsten, 18:00 Uhr, bis Pfingstmontag, 19:30 Uhr. Der Gesuchgegner von Heiligabend 24. Dezember, 18:00 Uhr, bis Berchtoldstag, 19:30 Uhr. In Jahren mit ungerader Jahreszahl erfolgt die Betreuung umgekehrt.