6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt ab Mai 2021 monatlich vorschüssig CHF 285.00 zu bezahlen. Für den Fall, dass das Gericht tiefere als die beantragen Kinderunterhaltsbeiträge festsetzt, seien der Gesuchstellerin zusätzliche persönliche Unterhaltsbeiträge im Umfang der Differenz zwischen den beantragen und den zugesprochenen Kinderunterhaltsbeiträgen zuzusprechen.