2.6.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge rückwirkend per August 2021 zu bezahlen: Fr. 0'193.30 ab August 2021 5. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'000.00 wird den Parteien mit je Fr. 1'500.00 zur Hälfte auferlegt und ist an die Gerichtskasse Baden zu bezahlen. 6. 6.1. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.