Die Unterhaltsbeiträge in der Periode vom 1. August 2021 bis zum 30. Juni 2022 belaufen sich auf insgesamt Fr. 3'353.00 pro Monat und in der Periode ab 1. Juli 2022 auf insgesamt Fr. 3'234.00 pro Monat, was einer Reduktion von nicht einmal 5% entspricht. Insgesamt vermögen die veränderten Verhältnisse daher keine Abänderung der im Eheschutzurteil vom 19. April 2018 festgesetzten Unterhaltsbeiträge für die Kinder C., D. und E. zu rechtfertigen. Entsprechend erweist sich die Berufung des Klägers insoweit als begründet und im Übrigen ist sie abzuweisen. - 36 -