Für den Zeitraum vom 4. Februar 2021 bis 31. Juli 2021 ist von einem durchschnittlichen Einkommen der Beklagten von Fr. 1'905.40 (2 x Fr. 1'990.00 + 4 x Fr. 1'863.12 / 6) auszugehen, womit sie ihren (erweiterten) Bedarf von Fr. 2'383.60 nicht decken kann. Bei den Steuern rechtfertigt es sich, wie schon im Eheschutzurteil von Beträgen von Fr. 160.00 (Beklagte) bzw. Fr. 380.00 (Kläger) auszugehen. Davon sind je Fr. 30.00 im familienrechtlichen Existenzminimum der Kinder und Fr. 70.00 der Beklagten zu berücksichtigen. Entsprechend beläuft sich der Betreuungsunterhalt auf insgesamt Fr. 548.20 (Fr. 2'453.60 [Fr. 2'383.60 + Fr. 70.00] ./. Fr. 1'905.40) bzw. je Fr. 182.75 pro Kind.