Für den öffentlichen Verkehr sind die effektiven Auslagen, für ein Auto, sofern diesem Kompetenzqualität zukommt, die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berücksichtigen. Bei einem Fahrzeug handelt es sich dann um ein Kompetenzgut im Sinn der SchKG-Richtlinien, wenn der Betroffene wegen des Arbeitswegs, der Arbeitszeit oder andern speziellen Umständen auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung (Ziff. II/4 lit. b SchKG-Richtlinien) werden in der Praxis Fr. 200.00 bis Fr. 220.00 für ein Vollpensum berücksichtigt.