diese nicht mehr regelmässig nach der Schule zu Freunden gingen (act. 32 f.). In der persönlichen Befragung vom 25. August 2021 gab die Beklagte zu Protokoll (act. 83 f.), sie arbeite jeweils am Montag und Donnerstag. Seit Januar 2021 sei E. in der Tagesstruktur gewesen, die grossen beiden nicht. Von Februar [2021] bis jetzt bestehe kein Rhythmus, weil sie "auf Abruf" gewesen sei. Bis Ende März sei "der Kleine" in der Tagesstruktur gewesen. Für April und Mai 2021 könne sie es nicht genau sagen, die Tagesstruktur sei immer wieder einmal zum Tragen gekommen. Die Tagesstruktur brauche es.