Ausgehend von 39 Schulwochen sowie einem Gemeindebeitrag von 10% sei bei ihm folglich von Drittbetreuungskosten von rund Fr. 255.00 ([Fr. 14.40 + Fr. 14.40 + Fr. 22.50 + Fr. 36.00] * 39 / 12 * 0.9) auszugehen. Bei C. und D. sei davon auszugehen, dass diese an beiden Nachmittagen die Schule besuchten und folglich jeweils nur den halben Nachmittag betreut werden müssten. Bei ihnen resultiere damit ein Betrag von rund Fr. 215.00 ([Fr. 14.40 + Fr. 14.40 + Fr. 22.50 + Fr. 22.50] *39 / 12 * 0.9). Die Fremdbetreuungskosten seien insgesamt daher von Fr. 580.00 (Fr. 300.00 + Fr. 140.00 + Fr. 140.00) auf Fr. 685.00 (Fr. 255.00 + Fr. 215.00 + Fr. 215.00) gestiegen.