Aufgrund des Alters der Kinder sei davon auszugehen, dass sie über Mittag jeweils die Mittagsbetreuung besuchten. Bei E. sei davon auszugehen, dass er an einem Nachmittag den Kindergarten besuche und an einem Nachmittag frei habe, weshalb er einmal den ganzen Nachmittag und einmal lediglich den halben Nachmittag fremdbetreut werde. Ausgehend von 39 Schulwochen sowie einem Gemeindebeitrag von 10% sei bei ihm folglich von Drittbetreuungskosten von rund Fr. 255.00 ([Fr. 14.40 + Fr. 14.40 + Fr. 22.50 + Fr. 36.00] * 39 / 12 * 0.9) auszugehen.