Im Schlussvortrag führte die Beklagte aus (act. 87), eine Arbeitskollegin, die eine Stelle hätte antreten sollen, sei nicht aufgetaucht. Die "Haupt-MPA" hätte auf 100% erhöhen müssen, damit die Beklagte auf 60% hätte aufstocken können. Die "andere" habe aber nicht von 80% auf 100% gehen können. Die Ausführungen der Beklagten bezüglich Kündigungsgrund sind zwar widersprüchlich.