Eine Aufstockung auf 50% sei vom Arbeitgeber abgelehnt worden. In der persönlichen Befragung führte die Beklagte aus (act. 80), die Stelle sei ihr gekündigt worden, weil sie "zu lange weg vom Ganzen" gewesen sei, sie sei zu wenig geübt gewesen, das sei auch ein Problem gewesen. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob man ihr eine 60%-Stelle angeboten habe, gab die Beklagte zu Protokoll, das wäre nur möglich gewesen, wenn "die andere" auf 100% erhöht hätte. Man habe ihr gekündigt wegen dem Pensum, und nicht, weil sie schlecht gearbeitet habe. Im Schlussvortrag führte die Beklagte aus (act. 87), eine Arbeitskollegin, die eine Stelle hätte antreten sollen, sei nicht aufgetaucht.