wurde aber wiederum noch in der Probezeit am 12. März 2021 gekündigt (angefochtener Entscheid Erw. 4.4.1.; Kündigungsschreiben vom 12. März 2021, Beilage 18 zur Eingabe der Beklagten vom 22. März 2021). Die Beklagte führte vor Vorinstanz dazu aus (act. 49), die Kündigung sei aus organisatorischen Gründen erfolgt, nachdem eine weitere Praxisassistentin, welche im März ebenfalls eine Teilzeitstelle hätte antreten sollen, die Stelle nicht angetreten habe. Im Zug dieser Neuorganisation hätte die Beklagte neu ein Arbeitspensum von mindestens 60% abdecken müssen. Eine Aufstockung auf 50% sei vom Arbeitgeber abgelehnt worden.