Es rechtfertigt sich daher, für die Ermittlung der effektiv geleisteten Pensen auf den Durchschnitt der in den Monaten September, Oktober und November 2021 geleisteten Arbeitsstunden abzustellen, d.h. 88.91 im September 2021, 80.75 im Oktober 2021 und 81.66 im November 2021. Bei 22 Arbeitstagen (bzw. 183.48 Stunden) im September und November 2021 bzw. bei 21 Arbeitstagen im Oktober 2021 (175.14 Stunden) ergeben sich dementsprechend Pensen von 48.45% im September 2021, von 46.1% im Oktober 2021 und von 44.5% im November 2021, durchschnittlich somit von 46.35%. Entsprechend ergibt sich ein durchschnittliches, anrechenbares Einkommen der Beklagten für die Monate September bis und mit No-