von 41.7 Stunden auszugehen (Vertragliche Arbeitsstunden der Arbeitnehmenden Bundesamt für Statistik [admin.ch)). Gemäss dem Beiblatt zum Arbeitsvertrag erhält die Beklagte einen Bruttostundenlohn von Fr. 40.05, was für eine Woche einen Betrag von Fr. 1'670.10 (41.7 Stunden x Fr. 40.05) ergibt. Da die Beklagte Anspruch auf fünf Wochen Ferien hat, ergibt sich für ein Jahr ein Betrag von Fr. 78'494.00 (47 Wochen x Fr. 1'670.10). Davon abzuziehen sind Fr. 2'505.10 für die Feiertage (8.34 Stunden [41.7 Stunden : 5] x