Die Beklagte ist in ihrem erlernten Beruf als medizinische Praxisassistentin (act. 28) tätig, aktuell bzw. seit 1. August 2021 bei der Praxis P. in I. in einem Pensum zwischen 40% und 50% (Arbeitsvertrag 1. Juni 2021, Replikbeilage 45). Seit der Kündigung ihrer Anstellung bei der Q. im Jahr 2020, wo die Beklagte seit 2003 tätig - 21 -