Angesicht der überaus angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt habe die Beklagte dankbar sein müssen, dass sie überhaupt wieder eine Anstellung gefunden habe, und sie hätte die entsprechenden Angebote nicht ausschlagen dürfen. Der Einwand des Klägers, es sei der Beklagten in der Kinderarztpraxis P. ein Einsatz von 50% oder aufgrund der Mittwochnachmittagsbetreuung der Kinder durch den Kläger von gar 60% möglich, sei zu spät erhoben worden und der Kläger - 19 -