Die Beklagte habe seit Mai 2020 dreimal die Stelle verloren, bevor sie ihre heutige Stelle in der Kinderarztpraxis P. habe antreten können. Obwohl sie sich nach dem Verlust der Stelle bei der Q. stets explizit für eine Anstellung im 50%-Pensum beworben habe, habe sie jeweils einzig eine Anstellung für ein 40%-Pensum erhalten. Angesicht der überaus angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt habe die Beklagte dankbar sein müssen, dass sie überhaupt wieder eine Anstellung gefunden habe, und sie hätte die entsprechenden Angebote nicht ausschlagen dürfen.