In Bezug auf den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Juli 2021 macht der Kläger geltend (Berufung S. 16 f.), die Beklagte habe ihre Arbeitsstelle beim M. aufgelöst und eine weitere Anstellung nach nur wenigen Tagen wieder beendet, obwohl ihr eine Erhöhung von 40% auf 60% angeboten worden sei, was ihr möglich und zumutbar gewesen wäre. Die Schlussfolgerung der Vorinstanz sei falsch, welche dahin gehe, dass der Beklagten nur das effektiv erzielte Einkommen anzurechnen sei. Dies wäre nur dann richtig, wenn die Beklagte glaubhaft darlegen könne, weshalb sie die Stelle beim M. beendet und die ihr angebotene Pensumserweiterung auf 60% ausgeschlagen habe.