Daran ändere auch nichts, dass die Beklagte gemäss ihren eigenen Ausführungen gerne in einem 50%- Pensum arbeiten würde. Die Beklagte könne auch nicht verpflichtet werden, ein 60%-Pensum anzunehmen. Es könne daher offen gelassen werden, ob der Beklagten von der N. tatsächlich ein solches Pensum angeboten worden sei.