2.6.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge rückwirkend per August 2021 zu bezahlen: Fr. 0'193.30 ab August 2021 3. Die Unterhaltsberechnung stützt sich auf folgende Grundlagen: