Die Parteien halten fest, dass der Gesuchsgegner die Bonuszahlung 2017 für die Begleichung der Steuerforderung 2017 verwendet hat. Der Gesuchsgegner verpflichtet sich, für die Bonuszahlung 2017 innert 30 Tagen Fr. 1‘000.00 zu überweisen. Damit ist die Teilung der Bonuszahlung 2017 abgegolten. 7. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 5.1 und 6.1 hievor sind nach der gerichtsüblichen Formel zu indexieren. 8. Die Parteien stützen die vorliegende Konvention auf folgende Grundlagen: