'1. 1.1. Die Parteien beantragen dem Gerichtspräsidium Baden, es sei ihnen gestützt auf Art. 175 ZGB das Getrenntleben auf unbestimmte Zeit zu bewilligen. 1.2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien seit 1. August 2017 getrennt leben. 2. 2.1. Die eheliche Wohnung an der […] in J. sei für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung zuzuweisen. 2.2. Über die Aufteilung des Mobiliars einigen sich die Parteien aussergerichtlich.