Auffallend sei, dass er an der Verhandlung vom 18. Mai 2021 die Frage, ob er akzeptieren könne, wenn C. sage, dass es für ihn in Ordnung sei, so wie es sei, mit "nein" beantwortet habe. Hieraus sei zu schliessen, dass es ihm nach wie vor (wie schon im Gutachten festgestellt) Mühe bereite, C. Meinung zu akzeptieren, wenn sie seiner eigenen zuwiderlaufe.