Der Berufungskläger sei ferner zu berechtigten, […] C. für die Dauer von acht Wochen Ferien pro Jahr zu sich oder mit sich in die Ferien zu nehmen." Zudem beantragte er die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung durch D. -7- 3.4. Mit Eingabe vom 21. November 2021 legitimierte sich lic. iur. Susanne Crameri, Rechtsanwältin, Zürich, als neue Rechtsvertreterin des Klägers. 3.5. Mit Berufungsantwort vom 22. November 2021 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung sowie die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.