3. Es sei festzustellen, dass die Mutter für die Verlegung des Wohnsitzes von C. nach L. keine Einwilligung des Kindsvaters braucht. Eventualiter sei der Mutter die gerichtliche Erlaubnis zu erteilen, den Wohnsitz von C. per 1. November 2021 nach L. zu verlegen. 4. [Beistandschaft] 5. -5- Es sei ein Besuchsrecht des Kindsvaters festzusetzen, welches Besuche jedes zweite Wochenende sowie zwei Wochen Ferien und wöchentliche Telefonate mit C. vorsieht."