" 1. In Bestätigung der superprovisorischen Verfügung vom 21. Oktober 2019 wird […] C. […] unter die alleinige Obhut der Gesuchsgegnerin gestellt, bei welcher es auch seinen Wohnsitz hat. 2. Das Kontaktrecht des Gesuchstellers zu […] C. wird wie folgt festgelegt: 2.1. Der Gesuchsteller ist berechtigt, jede Woche am Mittwoch zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr mit […] C. zu telefonieren.