Der Vater ist berechtigt, die Hälfte der Schulferien zusammen mit C. zu verbringen, je nach seinen beruflichen Engagements. Er verpflichtet sich, die Mutter über allfällige Auslandaufenthalte (unter Vorbehalt der Zustimmung der Schule) zusammen mit C. so früh wie möglich im Voraus zu informieren." 1.2. Seit dem 10. Dezember 2019 ist beim Bezirksgericht Zofingen das Ehescheidungsverfahren (OF.2019.186) zwischen den Parteien hängig. 1.3. Mit Entscheid vom 2. Juni 2020 erkannte das Gerichtspräsidium Zofingen im Abänderungsverfahren (SF.2018.95) u.a.: