4. Die Mutter betreut […] C. von Sonntagabend, 18.00 Uhr, bis Mittwochmorgen (Schulbeginn). Der Vater übernimmt die Betreuung […] ab Mittwoch (Schulende) bis Freitagabend, 19.30 Uhr. Die Wochenenden verbringt C. alternierend und hälftig jeweils bei der Mutter bzw. dem Vater. Die Geburtsund Feiertage verbringt C. hälftig und alternierend mit den Eltern.