C.: Einkommen (Familienzulagen) Fr. 200.00 Vermögen ca. Fr. 16'000.00 D.: Einkommen (Familienzulagen) Fr. 200.00 Vermögen ca. Fr. 10'500.00 - 40 - 1.2. Im Übrigen werden ihre Berufungen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.