4.6.4.5. Die einzigen Veränderungen der fünften Phase (ab November 2023) gegenüber der Vorperiode sind in der Erhöhung des Grundbetrags bei D. von Fr. 400.00 auf Fr. 600.00 sowie deren Steueranteils von Fr. 70.00 auf Fr. 80.00 bei kompensatorischer Reduktion um Fr. 10.00 auf Seiten der Beklagten zu erblicken, sodass sich – bei gleichen Gesamteinkommen – die Existenzminima auf Fr. 10'101.00 erhöhen (Kläger und C. weiterhin Fr. 3'464.00 bzw. Fr. 1'342.00; Beklagte und D. neu Fr. 3'931.00 bzw. Fr. 1'364.00). - 34 -