Beklagte neu Fr. 3'871.00; C. neu Fr. 1'382.00; D. neu Fr. 1'184.00). 4.6.4.4. In der vierten Phase (August 2022 bis und mit Oktober 2023) vermindert sich trotz erheblicher Verschiebung bei den Einzeleinkommen das Gesamteinkommen praktisch nicht (Reduktion von Fr. 13'421.00 [Kläger Fr. 7'856.00; Beklagte Fr. 5'165.00; Kinderzulagen 2 x Fr. 200.00] auf Fr. 13'379.00 [Kläger Fr. 6'599.00; Beklagte Fr. 6'380.00; Kinderzulagen 2 x Fr. 200.00]).