4.6.4.3. In der dritten Phase (ab Zustellung des Berufungsentscheids bis und mit Juli 2022) bleibt die Einkommenssituation unverändert. Bei den Existenzminima gibt es folgende Änderungen: Zum einen sind – wegen der nunmehr geltenden alternierenden Obhut – beim Kläger Wohnkostenanteile der Töchter von je Fr. 170.00 und bei der Beklagten solche von je Fr. 330.00 in Abzug zu bringen. Dadurch erhöhen sich die Existenzminima der Töchter um Fr. 250.00.